Vorteile einer
betrieblichen Krankenversicherung
Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, stärkt das Vertrauen und bringt steuerliche Vorteile.
Als Unternehmen wissen Sie, dass Ihr größtes Kapital Ihre Mitarbeiter sind. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung investieren Sie nicht nur in deren Gesundheit, sondern schaffen auch eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an, um mehr zu erfahren.
Als Experten für Betriebliche Krankenversicherungen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und arbeiten mit führenden Anbietern zusammen. So finden Sie immer die beste Option für Ihr Unternehmen. Eine Win-win-Situation für Sie und Ihr Team!
Mit einem transparenten Leistungsvergleich der ca. 10 führenden bKV-Anbieter schaffen wir Klarheit im Angebotsdschungel.
Aus Arbeitgebersicht
- Reduktion von Ausfallzeiten aufgrund einer besseren Absicherung im Krankheitsfall: Durch Absicherung einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine bessere Versorgung zu ermöglichen bzw. durch die Vorsorge-Bausteine einer möglichen Erkrankung vorzubeugen. Somit entsteht eine Win-Win-Situation für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Wertschätzung der Belegschaft aufgrund der Vorsorge durch den Arbeitgeber.
- Besondere Anerkennung für ‚Key Persons‘: Das gewählte Leistungspaket gilt grds. für alle zu versichernden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann daneben aber Zielgruppen bestimmen, denen er eine andere Absicherung anbieten möchte (z.B. alle leitenden Angestellte erhalten ein besonderes „All-Inklusive-Paket“).
- Subjektiver Vorteil: Die Wirkung einer Gehaltserhöhung ist in der Regel sehr kurzlebig. Mit einem vergleichbar geringen finanziellen Aufwand profitieren die Mitarbeiter von spürbaren hohen Leistungen.
- Vorteile bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter
- Nachhaltige Bindung bestehender Mitarbeiter
- Flexible Gestaltung des Leistungspaketes
- Einfache Abwicklung der Vertragsangelegenheiten
Aus Arbeitnehmersicht
- Verbesserte Konditionen, als bei einem Einzelabschluss, insbesondere:
- Vergünstigte Beiträge
- Keine Gesundheitsprüfung
- Erlass der Wartezeiten
- Erstattung der Zuzahlungen der GKV
- schnelle Arzttermine
- freie Arztwahl im Krankenhaus
- Kostenübernahme von Leistungen, die nicht von der GKV angeboten werden.
- Möglichkeit des Einschlusses der Familienangehörigen
- Bestehende Behandlungen werden mitversichert
- Schließung der erheblichen Qualitätslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung und zeitgleich eine Verbesserung der eigenen Gesundheitsversorgung.
Budgettarif:
Der Arbeitgeber legt die Budgethöhe fest. Die Mitarbeiter:innen können Leistungen aus verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen, bis das vereinbarte Budget ausgeschöpft ist. Das Budget kann von 300 € bis 1.500 € im Jahr ausgewählt werden.
Budgettarif in der bKV
Budgettarife in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sind eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen anzubieten. Dabei stellt der Arbeitgeber ein jährliches Budget zur Verfügung, das die Mitarbeiter individuell für verschiedene Gesundheitsleistungen verwenden können.
Sehhilfen
100 % des Rechnungsbetrags für
Brillen und Kontaktlinsen,
100 % für operative Sehschärfenkorrektur
Prävention und ambulante ärztliche Behandlung
100 % für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Naturheilverfahren bei Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitskurse § 20 SGB V, ambulante ärztliche Behandlungen,
Zahn
100 % für Zahnvorsorge (Professionelle Zahnreinigung, Bleaching) ohne Sublimit
100 % für Zahnbehandlung (z. B. Wurzelbehandlung)
100 % für Zahnersatz, Inlays und Implantate
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Zuzahlungen
100 % für verordnete Heilmittel, Hilfsmittel und Arzneimittel sowie alle Zuzahlungen nach § 61 SGB,
Heilpraktiker
100% für Behandlungen beim Heilpraktiker nach GebüH
Verdoppelung des Budgets bei Leistungsfreiheit
Werden ein Kalenderjahr lang keine Leistungen genutzt, verdoppelt sich das Budget im nächsten Kalenderjahr.