Vereinsförderung beantragen:

Wie kommt Ihr Verein an Zuschüsse?


Erforderliche Voraussetzungen für Vereinsförderungen und andere Zuschüsse

Vereinsarbeit kostet Geld. Allein über die Mitgliedbeiträge lässt sich ein Verein kaum halten, geschweige denn voranbringen. Förderungen durch Sponsoren und Zuschüsse sind unverzichtbar, damit die Mitglieder ordentlich trainieren können, gefördert werden und so auch erfolgreich an Wettbewerben oder Projekten teilnehmen können.

Förderungen sollen Vereine, die sich gemeinnützig betätigen, unterstützen. Dazu gehören vor allem Vereine und Organisationen, sowie Initiativen, die die Jugend fördern und sich um Gleichstellung oder auch Inklusion bemühen.

Bevor Sie die Maßnahmen in Anspruch nehmen können, sollten Sie die Vereinsförderungsrichtlinien prüfen. Sie regeln, was Ihr Verein annehmen darf und was nicht. Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung. Trotzdem gibt es Richtlinien, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sind und auf Anfrage von der Stadtverwaltung ausgehändigt werden bzw. im Internet verfügbar sind. Bei den Fördermaßnahmen müssen Sie die rechtlichen Voraussetzungen beachten, die ebenfalls in den jeweiligen Richtlinien erläutert sind.

Förderungshöhen und Finanzierungsmodelle

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom Zweck ab, für den sie beantragt wird. Zum Beispiel können höhere Förderbeträge für Investitionen in Sportanlagen oder Ausrüstungen beantragt werden als für die Durchführung von Veranstaltungen oder die Anschaffung von Informationsmaterialien. Auch Vereine, die in einer schwierigen finanziellen Lage sind, können eventuell höhere Förderbeträge beantragen als Vereine, die über höhere finanzielle Mittel verfügen.

Die finanzielle Unterstützung wird entweder als institutionelle Förderung oder projektspezifisch ausgezahlt. Wichtig zu wissen ist, dass nur selten ein gesamtes Projekt zu 100 Prozent finanziert wird. Typisch hingegen ist eine teilweise Förderung. Die Rede ist dann von:

  • Fehlbedarfsfinanzierung
    Hierbei wird der Fehlbedarf gedeckt, also die Differenz zwischen der aufgebrachten und der benötigten Summe.
  • Festbetragsfinanzierung
    Bei der Festbetragsfinanzierung zahlt der Zuwendende einen fest vereinbarten Betrag. Eine Anpassung der Summe ist nicht möglich.
  • Anteilsfinanzierung
    Die Anteilsfinanzierung ist eine prozentuale Zuwendung und damit eine anteilsmäßige Finanzierung, die in einem Verhältnis zu den eigenen Mitteln und weiteren Zuwendungen stehen muss.