Die Private Vollversicherung der LKH
Ausgezeichneter Schutz auf höchstem Niveau

Ambulante Versorgung auf höchstem Niveau
- Highlights unserer Premium-Absicherung
- • Freie Arztwahl (Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus)
- • 100 % Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen im Rahmen des GebüH sowie Leistungen
- aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis bis 2.000 € je Kalenderjahr
- • Heilmittel inkl. Behandlung durch Osteopathen und Chiropraktiker, bis zu 150 % der in
- der Bundesbeihilfeverordnung genannten Höchstbeträge
- • Offener Hilfsmittelkatalog ohne Summenbegrenzung
- • Sehhilfen bis zu 1.000 € innerhalb von 3 Kalenderjahren; operative Sehschärfenkorrekturen
- bis zu 2.500 € je Auge einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren
- • Psychotherapie ohne vorherige Genehmigung (unabhängig von der Sitzungsanzahl,
- Heilpraktiker bis max. 10 Sitzungen pro Kalenderjahr)
- • Umfangreiche Vorsorgemaßnahmen (LKH-Gesundheitsvorsorge)
- • Gesundheitskurse zur Prävention und Gesundheitsförderung bis zu 400 € pro Kalenderjahr

Top Absicherung im Krankenhaus
- • Freie Krankenhauswahl, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung (Erstattung auch
- über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus)
- • Unterbringung einer erwachsenen Begleitperson bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren
- und pflegebedürftigen Personen (Rooming-in) möglich
- • Privatklinik bis zu 250 % der allgemeinen Krankenhausleistungen, die ein Krankenhaus mit
- Versorgungsvertrag nach KHEntgG bzw. BPflV abrechnet (bei akuten Notfällen auch darüber hinaus)

Hervorragende Zahnleistungen
Jeweils 100 % (Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus)
• bei Zahnbehandlungen
• für prophylaktische Maßnahmen (professionelle Zahnreinigung), unbegrenzt
• für Aufbissbehelfe und Zahnschienen (z. B. DROS-Schiene), Funktionsanalytik
• bei Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate, Inlays, Prothesen)
• für Bleaching bis zu 300 € innerhalb von 3 Kalenderjahren
• für alternative schmerzlindernde Methoden bis zu 300 € innerhalb von 3 Kalenderjahren
• für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen (Behandlungsbeginn bis zum Alter
von 20 Jahren), bei Unfall oder schwerer Erkrankung auch für Erwachsene