Die Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung 2025


Die Höchstbeiträge zur Krankenversicherung sind für 2025 wieder erheblich gestiegen.

Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt im Jahr 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro im Jahr (6.150 Euro pro Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 62.100 Euro auf 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat). Für einen Selbstständigen mit hohem Einkommen steigt der Beitrag im Fall der teuersten Krankenkasse um fast 100 Euro.


Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung


Bei einem Gehalt bis zur Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 € im Jahr, sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wenn ihr Verdienst über dieser Grenze liegt, haben Arbeitnehmer die Wahl: Sie können freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlich Krankenversicherung bleiben, sich aber auch privat versichern. Beamte und Selbständige können sich immer privat versichern.

Kosten der privaten Krankenversicherung


In der Regel bieten private Krankenversicherungen einen günstigen Tarif, eine Komforttarif und einen Premiumtarif. Doch Vorsicht vor den Spar-Tarifen. Hier kann das Leistungsangebot unzureichend sein. Das gute Leistungsniveau, das Privatversicherte erwarten, garantieren in der Regel nur die Komfort- und Premiumtarife. In diese drei Leistungskategorien lassen sich die Tarif der privaten Krankenversicherungen einteilen:


Bei der Auswahl einer passenden Krankenversicherung sollte man die Frage nach dem Leistungsniveau auf keinen Fall vernachlässigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen häufig die Leistungserwartungen. Selbst wenn man zunächst einen güstigen Tarif wählt, sollte man darauf achten, das man auch ohne Gesundheitsprüfung auf einen gehobenen Tarif "upgraden" kann.