Wie haben sich die Beiträge der GKV und der
Privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren verändert
Die Beiträge sind durch die jährlichen Erhöhungen von Beitragssatz, Zusatzbetrag und den jährlichen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze höher gestiegen, als die Private Krankenversicherung.

Übersicht der Unterschiede zwischen
Vollversicherung und Zusatzversicherung:
- für eine private Krankenvollversicherung müssen Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (2026 Jahresbruttogehalt 77.400 Euro), Selbstständige haben freien Zugang unabhängig vom Einkommen
- Angestellte oberhalb der Jahreseinkommensgrenze können als freiwillig Versicherte in der GKV bleiben
- private Zusatzversicherungen sind eine Alternative für gesetzlich Versicherte, die sich nicht voll privat versichern lassen können oder wollen
- mit einer Zusatzversicherung kann der Leistungsumfang der GKV in ausgewählten Bereichen gezielt verbessert werden
- je früher, desto günstiger: wer in jungen Jahren eine Zusatzversicherung abschließt, genießt geringe Beiträge
- Zusatzversicherungen werden vor allem im Bereich stationäre Behandlungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) und ambulante Behandlung zum Beispiel: Privatpatient mit ambulanter Kostenerstattung (Heilpraktiker, Hilfsmittel wie Brillen, Zahnbehandlungen und –ersatz) abgeschlossen
- für viele private Krankenzusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen
- gezielt für die eigene Gesundheit vorsorgen: gerade im Bereich der ambulanten Versorgung durch Fachärzte, die medizinische Versorgung als Privatpatient im Krankenhaus, Chefarztbehandlung im 1-2-Bettzimmer, Zahnersatz und Zahnbehandlung ist eine Zusatzversicherungen sehr sinnvoll, da Zuzahlungen in der GKV auf ein festes Minimum begrenzt wurden.
Was sind die wichtigsten Unterschiede
zwischen GKV und PKV?
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Grundsätzlich kann sich jeder gesetzlich versichern.
- Der Leistungsumfang ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht garantiert, sondern kann jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden.
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer beträgt 14,6 % des Bruttogehalts. Das ist der allgemeine Beitragssatz. Zusätzlich wird der kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz - z.B. 2,6 % gerechnet. Insgesamt werden also 17,2 % vom Bruttogehalt gerechnet. Der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte bis zum Höchstbeitrag von1.174,16 € ( kinderlos, inkl. Pflegeversicherung). Der Selbständige trägt den gesamten Betrag alleine.
Private Krankenversicherung (PKV):
- Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mehr als 77.400 € (ab 1.1.2026), Selbstständige oder Beamte können in die PKV wechseln.
- In der privaten Krankenversicherung profitierst du von gesicherten Top-Leistungen.
- Dein Beitrag wird unabhängig von deinem Gehalt berechnet. Was zählt, sind dein Gesundheitszustand beim Eintritt, der gewünschte Leistungsumfang und – das Wichtigste: dein Eintrittsalter. Je früher du in die PKV wechselst, desto niedriger sind deine Monatsbeiträge.
- Gesetzliche Versicherte können sich mit Zusatzkrankenversicherungstarifen privat versichern
- Mehr Menschen wechseln von der GKV in die PKV als umgekehrt
Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?
- Der PKV-Beitrag setzt sich zusammen aus: Gesetzlichem Zuschlag (10 %), Altersrückstellungen (40 %), Tarifkosten (50 %), wählbaren Zusatzbausteinen (z.B. Krankentagegeld) und möglichen Risikozuschlägen.
- Mit dem 60. Lebensjahr entfällt der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag und auch der Beitrag zum Krankentagegeld fällt ab Renteneintritt weg.
- Mit Renteneintritt entfällt zwar der Arbeitgeberzuschuss, aber es kann einen Zuschuss in Höhe von 8,15 % von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden.

