Was sind die wichtigsten Unterschiede

zwischen GKV und PKV?


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Grundsätzlich kann sich jeder gesetzlich versichern.
  • Der Leistungsumfang ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht garantiert, sondern kann jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer beträgt 14,6 % des Bruttogehalts. Das ist der allgemeine Beitragssatz. Zusätzlich wird der kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz - z.B. 2,6 % gerechnet. Insgesamt werden also 17,2 % vom Bruttogehalt gerechnet. Der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte bis zum Höchstbeitrag von1.174,16 € ( kinderlos, inkl. Pflegeversicherung). Der Selbständige trägt den gesamten Betrag alleine.


Private Krankenversicherung (PKV):

  • Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mehr als 77.400 € (ab 1.1.2026), Selbstständige oder Beamte können in die PKV wechseln.
  • In der privaten Krankenversicherung profitierst du von gesicherten Top-Leistungen.
  • Dein Beitrag wird unabhängig von deinem Gehalt berechnet. Was zählt, sind dein Gesundheitszustand beim Eintritt, der gewünschte Leistungsumfang und – das Wichtigste: dein Eintrittsalter. Je früher du in die PKV wechselst, desto niedriger sind deine Monatsbeiträge.
  • Gesetzliche Versicherte können sich mit Zusatzkrankenversicherungstarifen privat versichern
  • Mehr Menschen wechseln von der GKV in die PKV als umgekehrt


 

Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?


  • Der PKV-Beitrag setzt sich zusammen aus: Gesetzlichem Zuschlag (10 %), Altersrückstellungen (40 %), Tarifkosten (50 %), wählbaren Zusatzbausteinen (z.B. Krankentagegeld) und möglichen Risikozuschlägen.
  • Mit dem 60. Lebensjahr entfällt der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag und auch der Beitrag zum Krankentagegeld fällt ab Renteneintritt weg.
  • Mit Renteneintritt entfällt zwar der Arbeitgeberzuschuss, aber es kann einen Zuschuss in Höhe von 8,15 % von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden.




Übersicht der Unterschiede zwischen

Vollversicherung und Zusatzversicherung:


  • für eine private Krankenvollversicherung müssen Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (2026 Jahresbruttogehalt 77.400 Euro), Selbstständige haben freien Zugang unabhängig vom Einkommen
  • Angestellte oberhalb der Jahreseinkommensgrenze können als freiwillig Versicherte in der GKV bleiben
  • private Zusatzversicherungen sind eine Alternative für gesetzlich Versicherte, die sich nicht voll privat versichern lassen können oder wollen
  • mit einer Zusatzversicherung kann der Leistungsumfang der GKV in ausgewählten Bereichen gezielt verbessert werden
  • je früher, desto günstiger: wer in jungen Jahren eine Zusatzversicherung abschließt, genießt geringe Beiträge
  • Zusatzversicherungen werden vor allem im Bereich stationäre Behandlungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) und ambulante Behandlung zum Beispiel: Privatpatient mit ambulanter Kostenerstattung (Heilpraktiker, Hilfsmittel wie Brillen, Zahnbehandlungen und –ersatz) abgeschlossen
  • für viele private Krankenzusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen
  • gezielt für die eigene Gesundheit vorsorgen: gerade im Bereich der ambulanten Versorgung durch Fachärzte, die medizinische Versorgung als Privatpatient im Krankenhaus, Chefarztbehandlung im 1-2-Bettzimmer,  Zahnersatz und Zahnbehandlung ist eine Zusatzversicherungen sehr sinnvoll, da Zuzahlungen in der GKV auf ein festes Minimum begrenzt wurden.