
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist neben der allgemeinen Unfallversicherung eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Invaliditätsabsicherung. Sie kann abgeschlossen werden als:
- selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
- Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Rentenversicherung
Die Arbeitskraft des Menschen sichert ihm sein Einkommen und den Lebensunterhalt. Doch jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Jedes Jahr stellen rund 400.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Wann greift die Erwerbsminderungsrente?
Für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bereits 2001 komplett entfallen. Eine Absicherung erfolgt über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Grundsicherung greift, wenn die versicherte Person dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich zur Verfügung steht.
Erwerbsminderungsrente bedeutet:
- dass die berufliche Qualifikation keine Rolle spielt.
- dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit ausschlaggebend ist.
- dass die betroffene Person auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann.
Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf rund 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente auf ungefähr 17 Prozent.
Das ist der Rentenanspruch der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:
| Erwerbstätigkeit | Rentenanspruch | ||
|---|---|---|---|
| Unter 3 Stunden täglich | Anne | volle Rente | |
| 3 bis 6 Stunden täglich | Bill | halbe Rente | |
| 6 Stunden oder mehr täglich | Candice | keine Rente |
Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können
Warum empfiehlt sich eine zusätzliche BU-Versicherung?
Die private Arbeitskraftabsicherung ist besonders wichtig, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kaum zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient. Den Königsweg stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Sie versichert immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit und nimmt somit nicht nur direkten Bezug auf den Arbeitsmarkt, sondern auch auf die tatsächliche Tätigkeit.

